Aktuelles

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Änderungen der Fahrzeug-Zulassungsverordnung · 22.06.2011

Der Bundesrat hat in seiner Sitzung vom 17.06.2011 einer Verordnung zur Änderung der FZV laut Drucksache 265/11 zugestimmt. Folgende Punkte sind für unsere Branche interessant:

- Nach Ziffer 1 der Empfehlungen wurde in § 3 Abs. 1 S 3 FZV klarstellend aufgenommen worden, dass für die Zulassung eines Fahrzeugs auch die Abstempelung gehört. Hiermit wurde die Auffassung widerlegt, dass bei Tageszulassungen eine Abstempelung nicht erforderlich ist.

- Nach Ziffer 4 wurde bei § 13 Abs. 4 S. 2 FZV ergänzt, dass bei einem Halterwechsel vom Erwerber zu bestätigen ist, dass er die Zulassungsbescheinigung erhalten hat.

- Nach Ziffer 6 wurde die Zuteilung von zwei- und dreistelligen Erkennungsnummern durch Streichung der Anlage 2 Nr. 2 S. 2 un 3 in § 47 FZV dem Wunsch vieler Bürger entsprochen, dass kurze Erkennungsnummern grundsätzlich zugeteilt werden können.

- Nach Ziffer 8 der Empfehlungen wurde durch Streichung der Sätze 1 und 2 bei der Anlage 4 Abschnitt 6 Nr. 4 b) der Aushöhlung der Bedarfsprüfung bei der Zuteilung eines Kurzzeitkennzeichens ein Riegel vorgeschoben. Mit der Aufhebung soll die Anbringung des Siegels auf Kurzzeitkennzeichen nur noch durch die Zulassungsstelle möglich sein.

- In dem Verordnungsentwurf auf Seite 16 (zu Nr. 16) sollen nunmehr auch bei der Zuteilung von Kurzzeitkennzeichen die Fahrzeugdaten zentral gespeichert werden.

Die Bestimmungen treten sofort nach Veröffentlichung im Bundesanzeiger in Kraft. Den genauen Wortlaut der Drucksache 265/11 finden Sie unter www.bundesrat.de

Zusatz 13.07.11: Die Veröffentlichung im Bundesanzeiger verzögert sich auf Grund von Äußerungen des Bundesjustizministeriums. Der Bundesrat wird sich vorr. Ende September mit der Änderungsverordnung befassen. Wesentliche inhaltliche Veränderungen sind nicht zu erwarten.
Zusatz 27.10.11: Es ist unverständlich, dass der BMVBS den Verordnungsentwurf nicht schon längst wieder beim Bundesrat eingebracht hat.

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