Liebe BAF-Mitglieder,
die neue EU-Verordnung 2023/988 zur Produktsicherheit (General Product Safety Regulation, GPSR) sorgt weiterhin für kontroverse Diskussionen. Wie ein Artikel auf Autohaus.de hervorhebt (zum Artikel s.u.), äußert der Zentralverband Deutsches Kraftfahrzeuggewerbe (ZDK) scharfe Kritik an den damit verbundenen bürokratischen Herausforderungen. Besonders mittelständische Betriebe könnten unter den neuen Anforderungen erheblich leiden.
Auch wir werden von Verbandsseite die Verordnungsgeber darauf hinweisen, dass die Legende auf dem Kennzeichen (B-XX 123) mit einer individuellen Seriennummer gleich zu setzen ist und die 1M Nummer des DIN Prüf- und Überwachungszeichens durch Nachschlagen in einem öffentlichen Register die kompletten Herstellerangaben offenbart.
Auch wir als Verband erkennen, dass diese Änderungen eine große Herausforderung darstellen. Um Ihnen bestmögliche Unterstützung zu bieten, haben wir alle Lösungsalternativen intensiv geprüft. Wir sind in der Lage, Ihnen praktikable Ansätze für die Umsetzung der neuen Anforderungen vorzustellen und stehen Ihnen bei Bedarf mit individuellen Lösungen zur Seite.
Für weitere Details und Unterstützung besuchen Sie bitte unseren internen Mitgliederbereich oder kontaktieren Sie uns direkt.
Viele Grüße
Der Vorstand