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Update i-KFZ Stand 12.08.2024

Meldung vom 12. August 2024 (17:29 Uhr)

Liebe Mitglieder,

wir halten Sie auf dem laufenden zum Thema I-KFZ Stufe IV.

Der Anteil der Straßenverkehrsämter, die an IKFZ Stufe IV teilnehmen wächst stetig. Am 06.08 sind es 269 von 411 Straßenverkehrsämtern (65%) die Aufträge automatisch per IKFZ annehmen, verarbeiten und eine Rückmeldung an den Antragsteller versenden könnten. Für eine vollautomatisierte Verarbeitung ist es für den Antragsteller essentiell, ob der Vorgang erfolgreich oder gescheitert ist. Dafür ist der sogenannte Rückkanal „Sabrina“ da. Dieses Postfach wird nicht von allen Kommunen angeboten (111 fehlen). Das Kraftfahrtbundesamt sieht hier Handlungsbedarf, sodass dieses wohl verpflichtend eingeführt wird.

Es ist zunehmend wahrzunehmen, dass es neue Marktteilnehmer gibt, die für Ihre Softwareprodukte werben. Die Anzahl der IKFZ-Vorgänge ist in den letzten Monaten weiter gestiegen. So wurden im zweiten Quartal 99.804 Vorgänge über die Großkundenschnittstelle eingereicht. Davon waren 80.775 Abmeldungen (81%). Damit ist der Anteil der Zulassungen deutlich gestiegen. Von diesen Zulassungen kommen 44% aus Ingolstadt und dort insbesondere von einem Fahrzeughersteller der über die GKS Selbstzulassungen durchführt. Der Rest kommt aus München (10%), Kleve (8%), Braunschweig (5%), Berlin (4%), Recklinghausen (3%) und der die weiteren 27% der Zulassungen aus dem Rest von Deutschland (alle kleiner 1%). Bei der Gesamtanzahl von rund 2.441.684 Zulassungsvorgängen im Q2 entspricht das einer Quote von 0,8% aller Zulassungsvorgänge die über die GKS eingereicht wurden.

Das System des Kraftfahrtbundesamt erhält regelmäßig Updates, da es noch viele Themen gibt. Daneben warten die lokalen Zulassungsstellen in unregelmäßigen Abständen ihre Systeme und diese Wartungsfenster können über Tage andauern und sind nicht angekündigt.

Parallel arbeitet das Kraftfahrtbundesamt schon an einer Themensammlung für die Entwicklung der IKFZ Stufe V. Insbesondere ist hier ein Themenschwerpunkt die Digitalisierung der Fahrzeugdokumente.

Daneben gibt es die Anforderung von Gewerbekunden, dass bei einer Außerbetriebsetzung auf dem Fahrzeugschein ein Vermerk des Abmeldedatums durch die Zulassungsdienste aufgebracht wird. Es gibt Straßenverkehrsämter, die sich über das vom Eigentümer der Fahrzeuge geforderte Verhalten der Zulassungsdienste beschweren.

Es lässt sich festhalten: Das Thema IKFZ behält eine hohe Dynamik. Neue Marktteilnehmer werben verstärkt für die eigenen Produkte.

Daneben kümmern wir uns jederzeit um die Anliegen unserer Mitglieder bei Ungleichbehandlung und Willkür durch Ämter. Sprechen Sie uns an, wenn Sie Hilfe benötigen.

Mit freundlichen Grüßen

Der BAF-Vorstand