Aktuelles

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Neues zum Wechselkennzeichen · 10.01.2012

Der Bundesrat hat in seiner Sitzung vom 16.12.2011 offenbar auf Veranlassung von Minister Ramsauer einen Beschluß zur Einführung des Wechelkennzeichens gefasst. Der Beschluß war bis zum 10.01.12 noch nicht im Bundesanzeiger veröffentlicht. Nach unserer Einschätzung soll wohl noch die nächste Sitzung des BLFA-Fz abgewartet werden, da der Verordnungsentwurf in einigen Punkten noch ergänzugsbedürftig ist. Auch einige von unseren Verbänden vorgeschlagene Ergänzungs- und Änderungswünsche wurden bislang nicht berücksichtigt.
Den Beschluß des Bundesrates Nr. 709/11 vom 16.12.2011 können Sie hier herunterladen.
Die Einführung des Wechelkennzeichens steht offenbar unmittelbar bevor, jedoch wird mit einer nennenswerten Resonanz nicht gerechnet. Steuervorteile sind bislang nicht geplant.
Ergänzung vom 24.02.2012: In der heutigen Sitzung des BLFA-Fz sind die von unseren Verbänden vorgeschlagenen Ergänzungswünsche zum Thema gemacht worden. Zu dem Verordnungsentwurf soll ergänzt werden, dass auf dem Wechselteil über dem Siegel ein “W” eingeprägt wird. Ferner wird festgelegt, dass die Legende auf dem fahrzeugbezogenen Teil mit einer Sicherheitsfolie, Schriftart ARIAL, Schrifthöhe 4mm aufgebracht werden muss.
Ergänzung vom 01.02.2012: Der Verordnungsentwurf ist im Bundesgesetzblatt vom 30. Januar 2012 verkündet worden und tritt somit am 01.07.2012 in Kraft. Der Verkehrsausschuss des Bundesrates wird sich vorraussichtich noch in diesem Monat mit den von unseren Verbänden vorgeschlagenen Änderungen und Ergänzungen (siehe oben) befassen., sodass auch diese möglichst zum 01.07.2012 in Kraft treten.

Änderungen der Fahrzeug-Zulassungsverordnung · 22.06.2011

Der Bundesrat hat in seiner Sitzung vom 17.06.2011 einer Verordnung zur Änderung der FZV laut Drucksache 265/11 zugestimmt. Folgende Punkte sind für unsere Branche interessant:

- Nach Ziffer 1 der Empfehlungen wurde in § 3 Abs. 1 S 3 FZV klarstellend aufgenommen worden, dass für die Zulassung eines Fahrzeugs auch die Abstempelung gehört. Hiermit wurde die Auffassung widerlegt, dass bei Tageszulassungen eine Abstempelung nicht erforderlich ist.

- Nach Ziffer 4 wurde bei § 13 Abs. 4 S. 2 FZV ergänzt, dass bei einem Halterwechsel vom Erwerber zu bestätigen ist, dass er die Zulassungsbescheinigung erhalten hat.

- Nach Ziffer 6 wurde die Zuteilung von zwei- und dreistelligen Erkennungsnummern durch Streichung der Anlage 2 Nr. 2 S. 2 un 3 in § 47 FZV dem Wunsch vieler Bürger entsprochen, dass kurze Erkennungsnummern grundsätzlich zugeteilt werden können.

- Nach Ziffer 8 der Empfehlungen wurde durch Streichung der Sätze 1 und 2 bei der Anlage 4 Abschnitt 6 Nr. 4 b) der Aushöhlung der Bedarfsprüfung bei der Zuteilung eines Kurzzeitkennzeichens ein Riegel vorgeschoben. Mit der Aufhebung soll die Anbringung des Siegels auf Kurzzeitkennzeichen nur noch durch die Zulassungsstelle möglich sein.

- In dem Verordnungsentwurf auf Seite 16 (zu Nr. 16) sollen nunmehr auch bei der Zuteilung von Kurzzeitkennzeichen die Fahrzeugdaten zentral gespeichert werden.

Die Bestimmungen treten sofort nach Veröffentlichung im Bundesanzeiger in Kraft. Den genauen Wortlaut der Drucksache 265/11 finden Sie unter www.bundesrat.de

Zusatz 13.07.11: Die Veröffentlichung im Bundesanzeiger verzögert sich auf Grund von Äußerungen des Bundesjustizministeriums. Der Bundesrat wird sich vorr. Ende September mit der Änderungsverordnung befassen. Wesentliche inhaltliche Veränderungen sind nicht zu erwarten.
Zusatz 27.10.11: Es ist unverständlich, dass der BMVBS den Verordnungsentwurf nicht schon längst wieder beim Bundesrat eingebracht hat.

Entscheidung für kleinere Motorradkennzeichen · 08.04.2011

Der Bundesrat hatte dieses Thema in seiner Sitzung am 18. März 2011 als Tagesordnunspunkt 65 auf der Tagesordnung. Der Drucksache Nr. 29/1/11 wurde zugestimmt. Nicht zugestimmt wurde dem Vorschlag, die neuen Kennzeichen erst ab 1. Juni 2011 einzuführen. Kleinere Motorradschilder gemäß der Verordnung sind bereits am Tage nach der Veröffentlichung der Veränderung der Fahrzeug-Zulassungsverordnung zulässig. Die Verordnung wurde im Bundesgesetzblatt vom 07. April 2011 veröffentlicht, sodass ab Freitag, 08.04.2011 die neuen Kennzeichen von den Zulassungsbehörden abgestempelt werden dürfen.
Die Mitglieder des BAF haben sich vorbereitet, sodass Sie die neuen Kennzeichen bei allen BAF-Fachbetrieben Ihr Wunschkennzeichen sofort bekommen können.

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