
Aktuelles
Änderungen der Fahrzeug-Zulassungsverordnung · 16.04.2012
Das Bundesministerium für Verkehr, Bau- und Stadtentwicklung (BMVBS) hat unserem Verband mit Datum vom 15.03.2012 einen 39-seitigen Entwurf einer Verordnung zur Änderung der Fahrzeug- Zulassungsverordnung und anderer straßenverkehrsrechlicher Vorschriften zugesandt.
Darin enthalten sind Änderungen bei der Ausgabe von Kurzzeitkennzeichen, Änderungen und Ergänzugen für das ab 01.07.2012 beschlossene Wechselkennzeichen, sowie Regelungen zur Wiedereinführung von ausgelaufenen Kennzeichen (Kennzeichenliberalisierung).
In einer einheitlichen Stellungnahme haben die Verbände BKK, BAF und Industrieverband am 05.04.2012 Änderungs- und Ergänzugsvorschläge an das BMVBS gesandt. Einzelheiten hierzu können Sie unserer BAF-Zeitung 02.2012 entnehmen, die auf dieser Seite heruntergelden werden kann.
Es bleibt abzuwarten, welche Änderungen noch in die geplante Verordnung aufgenommen wird. Die Entscheidung des Bundesrates ist Mitte Juni zu erwarten.
Kennzeichen-Liberalisierung · 16.04.2012
Das Bundesministerium für Verkehr-, Bau und Stadtentwicklung (BMVBS) hat in seinem Verordnungsentwurf vom 15.03.2012 eine Regelung zur Einführung ausgelaufener Kennzeichen vorgeschlagen.
Einige Länderministerien haben Beschlüsse der Landkreise und Kommunen bereits nach Berlin weitergeleitet. Demnach sollen zum Beispiel in Nordrhein-Westfalen die Kennzeichen MO, DIN, WAT, WAN, CAS, LÜN, GLA und WIT wieder eingeführt werden.
Unsere Verbände kritisieren, dass die Wiedereinführung in das Ermessen der Länder gestellt werden soll, obwohl die Verkehrsministerkonferenz (VMK) im April 2011 beschlossen hat, dass rechtssicher ermöglicht werden soll, dass von einer Zulassungsbehörde mehrere Unterscheidungszeichen zugeteilt werden können. Nach diesem Beschluss müsste die generelle Überführung der in Ziffer 2 der Anlage 1 aufgeführten Kennzeichen erfolgen.
Neues zum Wechselkennzeichen · 10.01.2012
Der Bundesrat hat in seiner Sitzung vom 16.12.2011 offenbar auf Veranlassung von Minister Ramsauer einen Beschluß zur Einführung des Wechelkennzeichens gefasst. Der Beschluß war bis zum 10.01.12 noch nicht im Bundesanzeiger veröffentlicht. Nach unserer Einschätzung soll wohl noch die nächste Sitzung des BLFA-Fz abgewartet werden, da der Verordnungsentwurf in einigen Punkten noch ergänzugsbedürftig ist. Auch einige von unseren Verbänden vorgeschlagene Ergänzungs- und Änderungswünsche wurden bislang nicht berücksichtigt.
Den Beschluß des Bundesrates Nr. 709/11 vom 16.12.2011 können Sie hier herunterladen.
Die Einführung des Wechelkennzeichens steht offenbar unmittelbar bevor, jedoch wird mit einer nennenswerten Resonanz nicht gerechnet. Steuervorteile sind bislang nicht geplant.
Ergänzung vom 13.01.2012: In der heutigen Sitzung des BLFA-Fz sind die von unseren Verbänden vorgeschlagenen Ergänzungswünsche zum Thema gemacht worden. Zu dem Verordnungsentwurf soll ergänzt werden, dass auf dem Wechselteil über dem Siegel ein “W” eingeprägt wird. Ferner wird festgelegt, dass die Legende auf dem fahrzeugbezogenen Teil mit einer Sicherheitsfolie, Schriftart ARIAL, Schrifthöhe 4mm aufgebracht werden muss.
Ergänzung vom 01.02.2012: Der Verordnungsentwurf ist im Bundesgesetzblatt vom 30. Januar 2012 verkündet worden und tritt somit am 01.07.2012 in Kraft. Der Verkehrsausschuss des Bundesrates wird sich vorraussichtich noch in diesem Monat mit den von unseren Verbänden vorgeschlagenen Änderungen und Ergänzungen (siehe oben) befassen., sodass auch diese möglichst zum 01.07.2012 in Kraft treten.
Nachrichten-Archiv
- Entscheidung für kleinere Motorradkennzeichen · 08.04.2011